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Fragen zum Honorar

Es ist möglich, Therapien über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abzurechnen.
Die Voraussetzung hierzu ist eine ärztliche Anordnung der Therapie durch Ihren Hausarzt.
Weitere Fragen zum Honorar beantworte ich Ihnen gerne am Telefon!

Für Privat-Zahler:Innen gilt:
Fr. 170.- für die Einzelsitzung, d.h. für 50′
Fr. 190.- für Paar-Therapien pro 50′ ; in der Regel dauert eine Paar-Sitzung 75′ (1.5 x Sitzungsdauer Einzelsitzung) ; d.h. eine Paar-Sitzung mit der Dauer von 75′ (1.25 Stunden) kostet entsprechend Fr. 285.- .
Fr. 170.- für Einzelsupervision
Fr. 250.- für Gruppensupervision ausserhalb Haus


Übernahme der Honorar-Kosten durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse:

Es ist ab dem 1.7.2022 möglich, Therapien, Einzel-Therapien und Paar-Therapien, über die Grundversicherung abzurechnen. Dies bedingt:
– eine Anordnung der Therapie über Ihren Hausarzt.
– Ich rechne entsprechend über die Ärztekasse ab, Sie erhalten die Rechnung über die Ärztekasse.


– Es ist weiterhin möglich, Einzel- und Paar-Therapien privat abzurechnen, d.h. ohne Anspruchsnahme von Krankenkassenleistungen. Siehe hierzu Honorar-Aufstellung oben!

Standort



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PsychotherapeutInnen – Empfehlung

Links zu PsychotherapeutInnen / MediatorInnen, welche ich persönlich empfehlen kann:

Hildegard Ast, Gärtnerstrasse 15, Winterthur
– siehe: Link

Marianne Klauser, Heiligbergstrasse 38, Winterthur
– siehe: Link

Felix Kobelt, Gärtnerstrasse 15, Winterthur
– siehe: Link

Sonja Ott Seifert, Bahnhofplatz 14, Winterthur
– siehe: Link

Monika Lautenschlager, Mediatorin, Neumarkt 17,
Winterthur
– siehe: Link

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